Arbeitsrecht
Das offene Miteinander in unserer Euregio lässt die tatsächlichen Ländergrenzen immer mehr verschwinden und der europäische Arbeitsmarkt macht es zusätzlich leicht, fast schon selbstverständlich, auch jenseits der Grenzen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finden.
Trotzdem lohnt es sich, aus arbeitsrechtlicher Sicht einen genaueren Blick auf die Unterschiede zwischen den Niederlanden und Deutschland zu werfen. So gibt es unterschiedliche Regelungen für die Probezeit, die Altersversorgung und unterschiedliche Fristen. In den Niederlanden ist Homeoffice schon tiefer verankert als in Deutschland. Kleinunternehmer werden im niederländischen Arbeitsrecht nicht besonders geschützt.
Nicht selten führen diese (rechtlichen) Unterschiede zu Problemen und Hindernissen, die man kennen sollte. Deshalb ist es für Unternehmen dies- und jenseits der Grenze wichtig, einen Experten für grenzüberschreitendes Arbeitsrecht im Boot zu haben, der sich in beiden Ländern und mit beiden Kulturen auskennt und in der eigenen Landessprache zur Seite steht.
Bei Arbeitsverträgen nach niederländischem Recht sind einige Punkte zu beachten.
- Tarifvertrag
- Befristung von Arbeitsverträgen / Kettenbefristung
- Mindestgehalt
- Urlaubsanspruch und gesetzliches Urlaubsgeld
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- Probezeit
FF Legal steht beratend bei der Erstgestaltung, Überarbeitung und Prüfung von Arbeitsverträgen zur Verfügung.
Wenn Sie als Arbeitgeber nach niederländischem Recht eine Kündigung aussprechen wollen oder als Arbeitnehmer selbst gekündigt werden, müssen Sie den präventiven Kündigungsschutz berücksichtigen. Ausnahmen gibt es nur bei Kündigungen in der Probezeit oder im Falle einer fristlosen Kündigung.
Als Arbeitgeber benötigen Sie vor der Kündigung entweder eine Kündigungsgenehmigung der niederländischen Arbeitsbehörde (UWV) oder Sie beantragen die Auflösung des Arbeitsvertrages bei Gericht. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem jeweiligen Kündigungsgrund, betriebsbedingt oder personenbezogen. Selbstverständlich ist nach niederländischem Recht eine einvernehmliche Einigung durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich.
Weiter ist unbedingt zu beachten:
- Gesetzliche Abfindung / Übergangsentschädigung (Transitievergoeding)
- Kündigungsverbote
- Kündigungsfristen
- Präventiver Kündigungsschutz
Haben Sie bereits ein Unternehmen in den Niederlanden und müssen personalmäßig umstrukturieren?
Wollen Sie in den Niederlanden expandieren und stehen in dem Zusammenhang personelle Veränderungen an?
Müssen Sie ein Unternehmen in den Niederlanden schließen und im Zuge dessen Arbeitnehmer entlassen?
Dann sollten Sie folgende Themen im Blick haben:
- Rechtliche Regelungen bei Massenentlassung
- Bestellung / Entlassung der Geschäftsführung
- Widerspruchsrecht für Arbeitnehmer bei Betriebsübergang
- Entsendung von Arbeitnehmern
- Harmonisierung der Arbeitsbedingungen
Der Betriebsrat in den Niederlanden hat drei Befugnisse: ein Informationsrecht, ein Anhörungsrecht und ein Zustimmungsrecht. Ein Unternehmen in den Niederlanden, das regelmäßig 50 Personen beschäftigt, muss einen Betriebsrat einstellen. Die Mitglieder des Betriebsrats genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
Bei weniger als 50 Beschäftigten kann statt des Betriebsrates eine Personalvertretung benannt werden. Auch wenn im Unternehmen kein Betriebsrat vorhanden ist, sind Mitbestimmungsrechte des Personals zu berücksichtigen.
Bei Fragen rund um Mitbestimmung und Betriebsrat in den Niederlanden sprechen Sie uns an.
Bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern sind nach niederländischem Recht andere und weitergehende Regelungen z. B. in Sachen Lohnfortzahlung (zwei Jahre) und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/ Krankenschein zu beachten.
So wird vom Arbeitgeber im Falle einer Krankmeldung und der späteren Wiedereingliederung zur Vermeidung von sogenannten „Gehaltsstrafen“ aktives Handeln gefordert. Allerdings besteht auch für den Arbeitnehmer eine Mitwirkungspflicht. Das Gesetz gibt einen strikten Rahmen vor, der unbedingt zu befolgen ist. Tut man das nicht, droht neben der zweijährigen Gehaltsfortzahlungspflicht noch ein drittes Jahr. Ferner sieht das niederländische Recht ein Kündigungsverbot für erkrankte Arbeitnehmer vor.
Arbeiten Sie in den Niederlanden und wohnen in Deutschland (oder umgekehrt), so ist die arbeitsrechtliche Situation an vielen Stellen kompliziert.
Für ein Großteil der Fragen, die im Rahmen der Grenzgänger-Eigenschaften auftreten, steht die Kanzlei sowohl für die Grenzgänger als auch für Unternehmen, die Grenzgänger beschäftigen beratend zur Seite.